Goldankaufstelle München

Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Edelmetallen, Luxusuhren und Schmuck durch die Goldankaufstelle München GmbH, Tegernseer Landstraße 152, 81539 München

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Ankauf von Edelmetallen wie Gold (Altgold, Bruchgold, Zahngold, Goldmünzen), Silber, Platin und Palladium die zwischen Ihnen (nachfolgend “Verkäufer” genannt) und der Goldankaufstelle München (nachfolgend “Ankäufer” genannt) geschlossen werden.

1.2 Anders lautende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn die Goldankaufstelle München diesen nicht im Einzelfall widerspricht

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Der Ankäufer kauft Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium (nachfolgend auch “Ankaufsgegenstand” genannt) ausschließlich zum Zwecke des Einschmelzens an. Hierbei kann es sich um Schmuck, Uhren, Zahngold oder andere Gegenstände mit Edelmetalllegierungen handeln.

2.2 Edelsteine, Halbedelsteine oder Modeschmuck kauft der Ankäufer nicht an. Besonders hochwertige Edelsteine können jedoch nach Ermessen des Ankäufers bei der Bewertung berücksichtigt werden. Es steht dem Verkäufer frei, Edel- oder Halbedelsteine, welche sich am Ankaufsgegenstand befinden, vorab zu entfernen. Für einen eventuellen Verlust oder die Beschädigung dieser, wird keine Haftung übernommen.

§ 3 Nutzungsvoraussetzung

3.1 Um unser Ankaufsangebot nutzen zu können, sichert uns der Verkäufer ausdrücklich und verbindlich zu, dass

§ 4 Ankaufsbewertung

4.1 Die Kaufpreisermittlung erfolgt direkt durch uns und basiert auf den im Ankaufsgegenstand enthaltenen Feingold- bzw. Edelmetall-Feingehalt und wird anhand der aktuellen Edelmetallkurse ermittelt. Der rein theoretische, persönliche oder ideelle Wert (Sammlerwert), den der Ankaufsgegenstand eventuell haben könnte, bleibt bei der Bewertung außer Betracht. Handwerklich besonders hochwertige oder antike Stücke können in Ausnahmefällen bei der Bewertung positiv
berücksichtigt werden.

4.2 Der Verkäufer gestattet die Begutachtung der vorgelegten Gegenstände und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese – soweit erforderlich – zum Zwecke der Bewertung bestimmten Säuren oder anderen Substanzen ausgesetzt werden, die zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gegenstandes führen können. Eine Zerstörung begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn dies zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist.

4.3 Darüber hinaus erklärt der Verkäufer sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Ankaufsgegenstände, welche unterschiedliche Materialien oder verschiedene Legierungen enthalten (z.B. Uhren u.a.), bei der Begutachtung eventuell zerstört werden. Diese können dann auch im Falle eines Rücktritts eventuell nicht mehr repariert werden. Ein Schadensersatzanspruch steht dem Verkäufer hierbei nicht zu.

§ 5 Ankauf und Kaufpreiszahlung

5.1 Der Vertrag kommt durch das auf der Bewertung basierende Angebot des Ankäufers und der Annahme dessen des Verkäufers zustande.

5.2 Die Leistungen werden stets Zug-um-Zug erbracht, das heißt, der Ankaufsgegenstand wird übergeben und der Kaufpreis in bar ausbezahlt.

5.3 Handelt es sich bei dem Kunde um einen Unternehmer, muss dies gesondert angezeigt werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen. Nach Angebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Kunde dem Käufer eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zu übersenden.

§ 6 Nachweise

6.1 Der Ankäufer hat aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z.B. des Geldwäschegesetzes) die Identität des Verkäuferszu dokumentieren. Soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist, hat der Verkäufer auf Verlangen des Ankäufers seine Identität durch Vorlage seines Personalausweises nachzuweisen. Weiterhin hat der Verkäufer auf Verlangen des Ankäufers ggf. einen Eigentumsnachweis zu erbringen.

§ 7 Widerrufsrecht

7.1 Der Ankäufer weist daraufhin, dass dem Verkäufer nach Vertragsschluss kein Widerrufsrecht zusteht, da der vom Ankäufer berechnete Ankaufspreis Schwankungen unterliegt, auf die der Ankäufer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Darüber hinaus werden die Ankaufsgegenstände regelmäßig eingeschmolzen, was eine Rückabwicklung unmöglich macht. Ein Widerrufsrecht wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 8 Haftung

8.1 Die Firma Goldankaufstelle München haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit der Schaden aus einer Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) herrührt sowie für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 9 Eigentumsübergang

Das Eigentum der Ankaufsgegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises an den Ankäufer über.

§ 10 Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand für Kaufleute und Erfüllungsort ist München.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.